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Wir beantworten Ihre Fragen zur Datenbereitstellung nach PBefG über MDM/NAP

Im August 2021 ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert worden.

In dem Zuge ist eine Pflicht für Unternehmer oder Vermittler von Beförderungsdienstleistungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten geschaffen worden. Zu den betroffenen Daten gehören statische und dynamische Daten im Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr, sowie im Hinblick auf Zugangsknoten. Die Datenbereitstellungspflicht soll über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), als den Nationalen Zugangspunkt in Deutschland, organisiert werden.

Die zum PBefG zugehörige Mobilitätsdatenverordnung konkretisiert die Datenbereitstellungspflicht, u.a. die einzusetzenden Datenformate, die technischen Anforderungen an den Datenaustausch und die Datenweitergabe. Für die Datenlieferpflichtigen können verschiedene Fragen organisatorischer, technischer bzw. praktischer Natur auftauchen, die sich bei der Anmeldung, Datenveröffentlichung und Datenbereitstellung am MDM ergeben.

Informationen und Hilfen zur Datenlieferpflicht

Für solche Fragen hat das MDM-Team zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Fragen-/Antworten-Liste aufbereitet. Für die Datenlieferpflichtigen stellt diese Liste damit eine Erst-Anlaufstelle für Informationen und Hilfen dar. Schauen Sie dort gerne herein: www.mdm-portal.de

Weitere Hilfsmittel für MDM-Datenakteure, u.a. einen Wegweiser für neue Datengeber, bieten wir auf der MDM-Webseite an. Dort finden Sie auch einen entsprechenden Support, sollten die Antworten nicht ausreichend sein.

Grafik:
Agentur VorSicht, Wiesbaden

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