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FAQs zur Datenbereitstellung nach PBefG über die Mobilithek

Im August 2021 ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert worden.

In dem Zuge ist eine Pflicht für Unternehmer und Unternehmerinnen oder Vermittler von Beförderungsdienstleistungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten geschaffen worden.

Zu den betroffenen Daten gehören statische und dynamische Daten im Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr, sowie im Hinblick auf Zugangsknoten. Die Datenbereitstellungspflicht soll über den Nationalen Zugangspunkt in Deutschland, der Mobilithek, organisiert werden.

Die zum PBefG zugehörige Mobilitätsdatenverordnung konkretisiert die Datenbereitstellungspflicht, u.a. die einzusetzenden Datenformate, die technischen Anforderungen an den Datenaustausch und die Datenweitergabe.

Für die Datenlieferpflichtigen können sich verschiedene Fragen organisatorischer, technischer bzw. praktischer Natur ergeben, die sich bei der Anmeldung, Datenveröffentlichung und Datenbereitstellung auf der Mobilithek ergeben.

Wo finde ich Antworten auf meine Fragen zur Datenbereitstellung nach PBefG?

Auf der Mobilithek finden Sie eine FAQ-Liste zur Datenbereitstellung nach PBefG.