Im August 2021 ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert worden.
In dem Zuge ist eine Pflicht für Unternehmer oder Vermittler von Beförderungsdienstleistungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten geschaffen worden. Zu den betroffenen Daten gehören statische und dynamische Daten im Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr, sowie im Hinblick auf Zugangsknoten. Die Datenbereitstellungspflicht soll über den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), als den Nationalen Zugangspunkt in Deutschland, organisiert werden.
Die zum PBefG zugehörige Mobilitätsdatenverordnung konkretisiert die Datenbereitstellungspflicht, u.a. die einzusetzenden Datenformate, die technischen Anforderungen an den Datenaustausch und die Datenweitergabe.