Im August 2021 ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert worden.
In dem Zuge ist eine Pflicht für Unternehmer und Unternehmerinnen oder Vermittler von Beförderungsdienstleistungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten geschaffen worden.
Zu den betroffenen Daten gehören statische und dynamische Daten im Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr, sowie im Hinblick auf Zugangsknoten. Die Datenbereitstellungspflicht soll über den Nationalen Zugangspunkt in Deutschland, der Mobilithek, organisiert werden.