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Vielleicht haben Sie ja schon von ihr gehört? Doch für die Meisten ist die Nationale Stelle für Verkehrsdaten noch eine Unbekannte. Dabei spielt sie bereits eine prominente Rolle, wenn es um die Lieferung von hochwertigen Verkehrsdaten geht. Seit Ende 2017 ist sie aktiv und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugeordnet.

Was genau macht die Nationale Stelle für Verkehrsdaten?

  • Ihr Aufgabenbereich wird im Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG) definiert: Sie prüft stichprobenartig die Eigenerklärungen von Datenlieferanten.
  • Eine solche Eigenerklärung müssen Sie einreichen, falls Sie unter die gesetzliche Datenlieferpflicht oder Kontrollpflicht fallen.
  • Wenn eine Datenlieferpflicht besteht, müssen Sie Daten über den MDM (der als nationaler Zugangspunkt für Verkehrsdaten fungiert) verfügbar machen und eine Eigenerklärung an die Nationale Stelle für Verkehrsdaten senden.

Für wen ist die Nationale Stelle für Verkehrsdaten relevant?

Organisationen, die Daten für Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste, sicherheitsrelevante Verkehrsmeldungen und Infodienste für sichere Parkplätze für LKW verwenden, fallen unter bestimmten Bedingungen unter die Datenlieferpflicht. Hierzu zählen:

  • Straßenverkehrsbehörden
  • Öffentliche oder private Straßenbetreiber
  • Private Diensteanbieter
  • Öffentliche oder private Parkplatzbetreiber

Falls Ihre Organisation zu den oben genannten Gruppen gehört und Sie sich unsicher sind, sollten Sie Ihre gesetzlichen Pflichten unbedingt selbst prüfen.

Auf der Website nationalestelleverkehr.de finden Sie Antworten darauf, ob Sie Daten an den MDM liefern und eine Eigenerklärung bei der Nationalen Stelle für Verkehrsdaten einreichen müssen.

Gibt es Unklarheiten?

Haben Sie weitere Fragen? Ihre Nationale Stelle für Verkehrsdaten berät und informiert Sie gerne:

Nationale Stelle für Verkehrsdaten
Bundesanstalt für Straßenwesen

nast@bast.de

Ansprechpartner: Timo Hoffmann, Referat Vernetzte Mobilität, Tel. 02204 43-5506

Bildnachweis: Rawpixel.com / stock.adobe.com

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